Zertifizierung oder Rezertifizierung - was muss ich tun?
Primär-Zertifizierungen und Re-Zertifizierungen von Gefäßzentren werden vornehmlich durch die neu gegründete gemeinsame interdisziplinäre Kommission der drei Fachgesellschaften: Deutsche Gesellschaft für Angiologie (DGA), Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie (DGG) und Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) vorgenommen. Die zu erfüllenden Minimalanforderungen für eine Dreierzertifizierung finden Sie hier
Möchten Sie Ihre Klinik als Gefäßzentrum zertifizieren oder rezertifizieren lassen? Die Organisation übernimmt das Sekretariat der DGG. Das Antragsformular können Sie sich per Fax (030-2800 4399), per Email sekretariat(at)gefaesschirurgie.de oder auch telefonisch unter T: 030-2800 4390 anfordern.
Die Anträge sind schriftlich und elektronisch an folgende Adresse zu richten: Dt. Gesellschaft für Gefäßchirurgie (DGG), Geschäftsstelle, Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstr. 58/59 in 10117 Berlin, E-mail: sekretariat(at)gefaesschirurgie.de
Zugleich wird eine Bearbeitungsgebühr von 7500 Euro (je 2500 Euro separat an jede der 3 Fachgesellschaften) für eine Primär-Zertifizierung und von 3900 Euro (je 1300 Euro separat an jede der 3 Fachgesellschaften) für eine Re-Zertifizierung fällig.
Nach Eingang des Antrags an das Sekretariat (s.o.) und der Bearbeitungsgebühr an die 3 Fachgesellschaften erfolgt die Beratung in der interdisziplinären Kommission. Von angiologischer Seite ist Frau Prof. Dr. V. Hach-Wunderle die Ansprechpartnerin, E-mail: Hach-Wunderle(at)t-online.de
Wenn ein Gefäßzentrum die Kriterien für eine Zertifizierung erfüllt, erfolgt bei einer Primär-Zertifizierung ein gemeinsames Audit durch je einen Vertreter der 3 Fachgesellschaften. Bei einer Re-Zertifizierung wird nach Antragslage entschieden, ob ein Audit durchgeführt wird.
