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Sehr geehrte Damen und Herren,das Portal medinfoweb.de führt aktuell bereits zum fünften Mal eine Umfrage in deutschen Krankenhäusern zum Thema MDK-Prüfungen durch. Insgesamt haben 165 Kliniken aus 16 Bundesländern an der Befragung teilgenommen, die rund 2,5 Millionen stationäre Fälle repräsentieren. Über die Ergebnisse der letzten Befragung als auch über die aktualisierten Kodierempfehlungen des MDK möchte ich Sie im Folgenden informieren. PRÜFGRÜNDEDie mittlere Prüfquote nach § 275 SGB V liegt bei 10,4 Prozent aller stationären Fälle. Knapp ein Prozent der MDK-Prüfungen wurden an das Sozialgericht übergeben. Mit Abstand häufigster Prüfgrund bleibt weiterhin die Verweildauer. 40 Prozent der befragten Kliniken geben die sekundäre Fehlbelegung hinsichtlich der unteren Grenzverweildauer und 26 Prozent hinsichtlich der oberen Grenzweildauer an, gefolgt von der korrekten Kodierung der Haupt- (18%) und Nebendiagnosen (17%).
Die Prüfquoten der einzelnen Kostenträger ergeben eine Spanne von rund 7 Prozent für die Privaten Krankenversicherungen bis zu 21 Prozent für die AOK. Im oberen Bereich der Spannbreite befinden sich unter anderem die Barmer Ersatzkasse (jetzt Barmer-GEK), die Innungskrankenkassen und die Knappschaft. RECHNUNGSKÜRZUNG DURCH DEN MDKDie Umfrage hat ergeben, dass im Mittel 43 Prozent der abgeschlossenen MDK-Prüfungen zugunsten der Kostenträger entschieden wurden. Der mittlere „Verlust“ pro Einzelfallprüfung beträgt dabei rund 0,178 Case-Mix-Punkte oder 467 Euro (bei unterstellter Bezugsgröße des InEK von 2.621 Euro aus dem Jahr 2009). Zu beachten ist die Aufwandspauschale der Krankenkassen von 300 Euro pro geprüftem Fall, soweit es zu keiner Rechnungskürzung kommt. Trotz der Erhöhung der Aufwandspauschale konnte keine Reduzierung der Einzelfallprüfungen nach § 275 SGB V festgestellt werden. Bei 1,87 Mio. MDK Prüfungen ergibt sich daraus eine Rückzahlungssumme für die Krankenhäuser von rund 875 Mio. Euro. Rechnet man die Aufwandsentschädigungen der Krankenkassen i.H.v. etwa 320 Mio. Euro und die Personalkosten von 250 Mio. Euro gegen, ergibt sich für die Kassen ein Nettobetrag von etwa 300 Mio. Euro. Weitere Informationen zu diesem Thema und zu den Ergebnissen der Umfrage können Sie sich unter folgendem Link direkt herunterladen: www.medinfoweb.de KODIEREMPFEHLUNGEN DES MDKDer MDK veröffentlicht und aktualisiert (letzte Aktualisierung 13. Januar 2011) regelmäßig Kodierempfehlungen, die mittlerweile 310 Empfehlungen zur Kodierung unterschiedlicher Diagnosen und Therapien umfassen. Für Sie könnten beispielsweise folgende Kodierempfehlungen von besonderem Interesse sein:
Unter folgendem Link stehen Ihnen sämtliche Kodierempfehlungen des MDK zur Verfügung (auch mit Stichwortsuche!): www.mdk.de Zu beachten ist, dass die MDK-Prüfung und auch die Anerkennung der Kodierempfehlungen sehr stark vom Verhalten des regionalen MDK abhängig sind! Übrigens: Gesundheits-ökonomische Updates gibt es für 8 Facharztgruppen:
Bei facharzt-übergreifenden Themen (z.B. integrierte Versorgung, MDK, Gesetzgebung) können die Mailings identisch sein.
Gerne nehme ich Sie (oder Ihre Kolleginnen/Kollegen) bei Interesse in weitere Gruppen auf. Die jährliche Schutzgebühr für die gesundheits-ökonomischen Updates beträgt Mit besten Grüßen
Dr. med. Mathias Bosch
Mathias.Bosch@bsci.com Wenn Sie keine E-Mail mit gesundheitspolitischen/gesundheitsökonomischen Informationen mehr erhalten möchten oder Sie weiteren Kolleginnen und Kollegen den Bezug des Newsletters ermöglichen wollen, schreiben Sie mir bitte: Mathias.Bosch@bsci.com WICHTIG, BITTE BEACHTEN SIE: Die vorliegenden DRG-Informationen stammen von Dritten (InEK etc.) und werden Ihnen von der Firma Boston Scientific (BSC) nur zu Ihrer Information weitergegeben. Diese Information stellt keine Beratung in rechtlichen Fragen oder in Fragen der Vergütung dar, und BSC haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und den Zeitpunkt der Bereitstellung dieser Information. Die rechtliche Grundlage, die Richtlinien und die Vergütungspraxis der Krankenkassen sind komplex und verändern sich häufig. Die Leistungserbringer sind für Ihre Kodierung und Vergütungsanträge selbst verantwortlich. BSC empfiehlt Ihnen deshalb, sich hinsichtlich der Kodierung, der Erstattungsfähigkeit und sonstigen Vergütungsfragen mit den zuständigen Krankenkassen, Ihrem DRG-Beauftragten und/oder Anwalt in Verbindung zu setzen. |