Boston Scientific - Zukunftsweisende Lösungen schon heute
 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum mittlerweile siebten Mal war es im Herbst 2010 möglich, einen Antrag für – auf ein Jahr befristete Entgelte – neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (sog. NUBs) gemäß § 6 Abs. 2 KHEntG zu stellen.

Das Ergebnis der bis zum 31. Oktober 2010 gestellten Anträge für 2011 ist am 27. Januar 2011 vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht worden. Hier für Sie die Ergebnisse Ihrer Fachrichtung.

Ergebnisse der NUBs für 2011

Beim InEK sind insgesamt 15.571 (im Vorjahr 14.826) Anfragen eingegangen. Bereinigt um inhaltliche Duplikate waren es Anfragen zu 564 (im Vorjahr 545) inhaltlich verschiedenen Methoden/Leistungen.

Zur Beantwortung des Prüfkriteriums der sachgerechten Vergütung wurde untersucht, ob die plausiblen Mehrkosten bei Erbringung der angefragten Methode/Leistung im Verhältnis zu den typischerweise bei diesen Fällen vergüteten DRGs von relevanter Höhe waren.

Die Status-Vergabe zeigt folgendes Bild:

  Anfragen in % Methoden/Leistungen in %
Status 1 7.207 46,3 77                13,7
Status 2 6.915 44,4 450                79,9
Status 3 0 0,0 0                0,0
Status 4 700 4,5 25                4,4
Inhaltlich differenzierte Statusvergabe 728 4,7 9                1,6
Statusbeurteilung ausgesetzt 21 0,1 2                0,4
Gesamt 15.571 100,0 563                100,0

Bevor ich die Anträge Ihrer Fachrichtung darstelle, nochmals kurz die Bedeutung von Status 1-4:

  1. Status 1 erhalten diejenigen Methoden/Leistungen, welche die Kriterien der NUB-Vereinbarung erfüllen. Für diese Methoden/Leistungen ist die Vereinbarung eines krankenhausindividuellen Entgelts gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG zulässig.
  2. Status 2 weisen die angefragten Methoden/Leistungen auf, welche den Kriterien der NUB-Vereinbarung nicht genügen. Für diese Methoden/Leistungen ist die Vereinbarung eines krankenhausindividuellen Entgelts gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG nicht zulässig.
  3. Status 3 für die Kennzeichnung angefragter Methoden/Leistungen, die innerhalb der festgesetzten Frist nicht vollständig bearbeitet werden konnten, wurde wegen vollständiger Bearbeitung aller Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG nicht vergeben.
  4. Mit Status 4 wurden die angefragten Methoden/Leistungen gekennzeichnet, bei denen die mit der Anfrage übermittelten Informationen im Sinne des Verfahrens nach § 6 Abs. 2 KHEntgG unplausibel oder nicht nachvollziehbar waren. In begründeten Einzelfällen können trotzdem krankenhausindividuelle Entgelte vereinbart werden.

NUB-Ergebnisse für Ihre Facharztgruppe:

Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche für Ihre Facharztgruppe interessanten NUBs welchen der oben beschriebenen Status erhalten hat und wie viele Krankenhäuser einen entsprechenden Antrag gestellt haben.

Genehmigt (Status 1) wurden für Ihren Fachbereich:

lfd. Nr. 2011 Verfahren Status 2011 Anzahl der anfragenden Krankenhäuser 2011 Status 2010 lfd. Nr. 2010 Anzahl der anfragenden Krankenhäuser 2010
3 Medikamentenbeschichteter Ballonkatheter, nicht koronar 1 328           1 27 122          
5 Implantation eines medikamente-freisetzenden Stents in Oberschenkelgefäße 1 283           1 8 237          
33 Implantation eines medikamente-freisetzenden Stents in Unterschenkelgefäße 1 82           1 49 21          
40 Implantation eines medikamente-freisetzenden Stents in Ober- und Unterschenkelgefäße 1 27           1 64 6          
54 Hämodynamisch wirksames Implantat zur endovaskulären Behandlung peripherer Aneurysmen 1 4           1 80 1          
68 Medikamentenbeschichtete Stents zur Behandlung von Läsionen der supraaortalen Arterien 1 2                
81 Medikamentenbeschichteter Ballonkatheter, koronar oder nicht koronar 1 bzw. 23 96           1 21 158          
543 Bioresorbierbarer vaskulärer Stent 4 54                

In dieser Tabelle zeige ich ggf. auch Status 4 (die Kriterien der NUB-Vereinbarung zur Bewertung der angefragten Methoden/Leistungen konnten im Sinne des Verfahrens nach § 6 Abs. 2 KHEntgG nicht ausreichend dargestellt werden), da für mit Status 4 ausgewiesene Methoden/Leistungen gemäß § 6 Abs. 2 Satz 5 KHEntgG in begründeten Einzelfällen krankenhausindividuelle Entgelte vereinbart werden können, soweit noch keine Budgetvereinbarung für das Jahr 2011 vorliegt.

Abgelehnt (Status 2) wurden:

lfd. Nr. 2011 Verfahren Status 2011 Anzahl der anfragenden Krankenhäuser 2011
115 Stentbasierende Dauer-Protektion 2 74                 
127 Medikament freisetzende Mikrosphären zur transarteriellen Chemoembolisation (TACE) 2 50                 
132 Mechanische Thrombektomie mittels rotierender oder hydrodynamischer Thrombektomiekatheter 2 46                 
158 Laserangioplastie 2 23                 
164 Kathetersystem für die mechanische Drahtpassage zur Rekanalisation von Verschlüssen der unteren Extremität 2 21                 
197 Angioplastie-Extraktionsballon mit Protektionsfunktion für periphere Gefäße 2 9                 
256 Katheter und schäumende Substanz zur Embolisation von Gefäßmalformationen und Tumoren 2 5                 
322 Arterielle Gefäßverschlusssysteme 2 2                 
362 Mechanische Thrombektomie mit Hilfe eines temporär selbstexpandierbaren Stents 2 2                 
471 Mechanische Thrombektomie bei akutem Koronarsyndrom oder in peripheren Arterien 2 1                 
475 Minimalinvasive Behandlung der Anastomoseninsuffizienz 2 1                 

Fußnoten:

³ Status 1: für Medikamentenbeschichteter Ballonkatheter, nicht koronar,
Status 2: für Medikamentenbeschichteter Ballonkatheter, koronar


Die Status 1 ggf. auch die Status 4 NUBs können nun, sofern auch der Antrag von Ihrem Krankenhaus gestellt wurde, mit den Krankenkassen vereinbart werden. Die NUB-Vereinbarung ist zeitlich unabhängig von Ihren Budgetverhandlungen, sollte jedoch zeitnah erfolgen, da die NUB-Entgelte erst nach Abschluss dieser Vereinbarung abgerechnet werden können.

Beachten Sie bitte, dass nur noch bis Ende Februar beim DIMDI OPS-Anträge für 2012 gestellt werden können, wenn für neue Verfahren noch kein spezifischer OPS-Kode vorhanden ist. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier:

http://www.dimdi.de/static/de/klassi/prozeduren/opspflege/index.htm

Bis Ende März können im Rahmen des Vorschlagsverfahrens (zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des G-DRG-Systems) beim InEK DRG-Anträge eingereicht werden:

http://www.g-drg.de/cms/index.php/Vorschlagsverfahren

Im kommenden Update werde ich Sie über die aktuellen Änderungen der CCL-Matrix informieren.


Übrigens: Gesundheits-ökonomische Updates gibt es für 8 Facharztgruppen:

  • Angiologen
  • Elektrophysiologen
  • Gastroenterologen
  • Gefäßchirurgen
  • Kardiologen (interventionell)
  • Neuroradiologen
  • Pneumologen
  • Radiologen (interventionell)

Bei facharzt-übergreifenden Themen (z.B. MDK, Gesetzgebung) können die Mailings identisch sein.

Gerne nehme ich Sie (oder Ihre Kolleginnen/Kollegen) bei Interesse in weitere Gruppen auf. Die jährliche Schutzgebühr hierfür beträgt (unabhängig von der Anzahl der bezogenen Fachrichtungen) 65€.



Herzliche Grüße

Dr. med. Mathias Bosch
Manager Gesundheitsökonomie
Manager Health Economics/Government Affairs

Boston Scientific Medizintechnik GmbH
Daniel-Goldbach-Str.17-27
40880 Ratingen

Mathias.Bosch@bsci.com
Tel. +49 (0) 2102-489-468
Fax +49 (0) 2102-489-439
Mob.+49 (0) 170-78 28 557

Wenn Sie keine E-Mail mit gesundheitspolitischen/gesundheitsökonomischen Informationen mehr erhalten möchten oder Sie weiteren Kolleginnen und Kollegen den Bezug des Newsletters ermöglichen wollen, schreiben Sie mir bitte: Mathias.Bosch@bsci.com

WICHTIG, BITTE BEACHTEN SIE: Die vorliegenden DRG-Informationen stammen von Dritten (InEK etc.) und werden Ihnen von der Firma Boston Scientific (BSC) nur zu Ihrer Information weitergegeben. Diese Information stellt keine Beratung in rechtlichen Fragen oder in Fragen der Vergütung dar, und BSC haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und den Zeitpunkt der Bereitstellung dieser Information. Die rechtliche Grundlage, die Richtlinien und die Vergütungspraxis der Krankenkassen sind komplex und verändern sich häufig. Die Leistungserbringer sind für Ihre Kodierung und Vergütungsanträge selbst verantwortlich. BSC empfiehlt Ihnen deshalb, sich hinsichtlich der Kodierung, der Erstattungsfähigkeit und sonstigen Vergütungsfragen mit den zuständigen Krankenkassen, Ihrem DRG-Beauftragten und/oder Anwalt in Verbindung zu setzen.