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Sehr geehrte Damen und Herren,zum mittlerweile siebten Mal war es im Herbst 2010 möglich, einen Antrag für – auf ein Jahr befristete Entgelte – neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (sog. NUBs) gemäß § 6 Abs. 2 KHEntG zu stellen. Das Ergebnis der bis zum 31. Oktober 2010 gestellten Anträge für 2011 ist am 27. Januar 2011 vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht worden. Hier für Sie die Ergebnisse Ihrer Fachrichtung. Ergebnisse der NUBs für 2011Beim InEK sind insgesamt 15.571 (im Vorjahr 14.826) Anfragen eingegangen. Bereinigt um inhaltliche Duplikate waren es Anfragen zu 564 (im Vorjahr 545) inhaltlich verschiedenen Methoden/Leistungen. Zur Beantwortung des Prüfkriteriums der sachgerechten Vergütung wurde untersucht, ob die plausiblen Mehrkosten bei Erbringung der angefragten Methode/Leistung im Verhältnis zu den typischerweise bei diesen Fällen vergüteten DRGs von relevanter Höhe waren. Die Status-Vergabe zeigt folgendes Bild:
Bevor ich die Anträge Ihrer Fachrichtung darstelle, nochmals kurz die Bedeutung von Status 1-4:
NUB-Ergebnisse für Ihre Facharztgruppe: Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche für Ihre Facharztgruppe interessanten NUBs welchen der oben beschriebenen Status erhalten hat und wie viele Krankenhäuser einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Genehmigt (Status 1) wurden für Ihren Fachbereich:
In dieser Tabelle zeige ich ggf. auch Status 4 (die Kriterien der NUB-Vereinbarung zur Bewertung der angefragten Methoden/Leistungen konnten im Sinne des Verfahrens nach § 6 Abs. 2 KHEntgG nicht ausreichend dargestellt werden), da für mit Status 4 ausgewiesene Methoden/Leistungen gemäß § 6 Abs. 2 Satz 5 KHEntgG in begründeten Einzelfällen krankenhausindividuelle Entgelte vereinbart werden können, soweit noch keine Budgetvereinbarung für das Jahr 2011 vorliegt. Abgelehnt (Status 2) wurden:
Fußnoten:
Die Status 1 ggf. auch die Status 4 NUBs können nun, sofern auch der Antrag von Ihrem Krankenhaus gestellt wurde, mit den Krankenkassen vereinbart werden. Die NUB-Vereinbarung ist zeitlich unabhängig von Ihren Budgetverhandlungen, sollte jedoch zeitnah erfolgen, da die NUB-Entgelte erst nach Abschluss dieser Vereinbarung abgerechnet werden können. Beachten Sie bitte, dass nur noch bis Ende Februar beim DIMDI OPS-Anträge für 2012 gestellt werden können, wenn für neue Verfahren noch kein spezifischer OPS-Kode vorhanden ist. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier: http://www.dimdi.de/static/de/klassi/prozeduren/opspflege/index.htmBis Ende März können im Rahmen des Vorschlagsverfahrens (zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des G-DRG-Systems) beim InEK DRG-Anträge eingereicht werden: http://www.g-drg.de/cms/index.php/VorschlagsverfahrenIm kommenden Update werde ich Sie über die aktuellen Änderungen der CCL-Matrix informieren. Übrigens: Gesundheits-ökonomische Updates gibt es für 8 Facharztgruppen:
Bei facharzt-übergreifenden Themen (z.B. MDK, Gesetzgebung) können die Mailings identisch sein. Gerne nehme ich Sie (oder Ihre Kolleginnen/Kollegen) bei Interesse in weitere Gruppen auf. Die jährliche Schutzgebühr hierfür beträgt (unabhängig von der Anzahl der bezogenen Fachrichtungen) 65€. Herzliche Grüße
Dr. med. Mathias Bosch
Mathias.Bosch@bsci.com Wenn Sie keine E-Mail mit gesundheitspolitischen/gesundheitsökonomischen Informationen mehr erhalten möchten oder Sie weiteren Kolleginnen und Kollegen den Bezug des Newsletters ermöglichen wollen, schreiben Sie mir bitte: Mathias.Bosch@bsci.com WICHTIG, BITTE BEACHTEN SIE: Die vorliegenden DRG-Informationen stammen von Dritten (InEK etc.) und werden Ihnen von der Firma Boston Scientific (BSC) nur zu Ihrer Information weitergegeben. Diese Information stellt keine Beratung in rechtlichen Fragen oder in Fragen der Vergütung dar, und BSC haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und den Zeitpunkt der Bereitstellung dieser Information. Die rechtliche Grundlage, die Richtlinien und die Vergütungspraxis der Krankenkassen sind komplex und verändern sich häufig. Die Leistungserbringer sind für Ihre Kodierung und Vergütungsanträge selbst verantwortlich. BSC empfiehlt Ihnen deshalb, sich hinsichtlich der Kodierung, der Erstattungsfähigkeit und sonstigen Vergütungsfragen mit den zuständigen Krankenkassen, Ihrem DRG-Beauftragten und/oder Anwalt in Verbindung zu setzen. |