Boston Scientific - Zukunftsweisende Lösungen schon heute
 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zuerst möchte ich Ihnen ein gutes und erfolgreiches neues Jahr zu wünschen und mich bedanken, dass Sie mir als Abonnent trotz der Schutzgebühr von 65€/Jahr auch 2011 erhalten geblieben sind!

In Kürze erhalten Sie nochmals eine Mail von mir, in der ich Sie bitte, aktiv zu bestätigen, dass Sie die Updates weiterhin beziehen möchten. Dies ist aus rechtlichen Gründen erforderlich. Erst wenn Sie dies tun, halten Sie von mir eine entsprechende Rechnung.

Die gesundheits-ökonomischen Updates sollen Ihnen u.a. praktische Hinweise geben, die Sie in Ihrem Alltag als Arzt oder Controller konkret umsetzen können, um die Vergütung Ihres Hauses zu verbessern.Aus diesem Grund ist mein heutiges Thema die untere Grenzverweildauer (uGVD) und was es dabei zu beachten gibt (z.B. die erheblichen „Kurzliegerabschläge“). Dies will ich Ihnen am Beispiel der komplexen Gefäßeingriffe (z.B. PTA) zeigen.

Die Grundlagen

Wie Sie wissen, ist das DRG-System zwar ein pauschaliertes Entgeltsystem. Bei Unterschreitung der (pro DRG definierten) unteren Grenzverweildauer gibt es jedoch erhebliche tagesbezogene Abschläge, die vielen nicht bewusst sind.

Wie die uGVD und die Abschläge berechnet werden, hatte ich im gesundheits-ökonomischen Update vom 1. März 2010 geschildert. (Falls Sie es nicht mehr zur Hand haben, sich aber für dieses Thema interessieren, sende ich Ihnen dieses Update gerne nochmals zu.)

Heute geht es mir mehr um die praktischen Fragen:

  1. Wie hoch ist die uGVD der für mich wichtigen DRGs? (d.h., wie viele Tage muss der Patient stationär sein, um die volle DRG zu erhalten?)
  2. Wie hoch ist der Abschlag/Tag in Euro „Kurzliegerabschlag“ bei Unterschreitung der uGVD?


In den DRG-Übersichten, die Sie aus meinen ges.-ök. Updates kennen und die Ihnen zeigen, in welche DRG welcher Patient fällt, finden Sie in den „DRG-Kästchen“ (s. Beispiel rechts) jeweils 3 Zeilen:

  1. Die Bezeichnung der DRG (z.B. F59A)
  2. die untere, mittlere und obere Grenzverweildauer (z.B. 3/12/26) in Tagen
  3. Das Relativgewicht (oder die „Bewertungsrelation“) dieser DRG
    (z.B. 2,149), die ausdrückt, wie diese DRG vergütet wird. Den entsprechenden Eurobetrag erhalten Sie, indem Sie diesen Wert mit Ihrem Landesbasisfallwert (LBFW, z.B. 2.900€) multiplizieren.

Was viele nicht wissen

Zwei Wissenslücken stelle ich oft im Hinblick auf die uGVD fest:

  1. Die uGVD (z.B. 3) ist im DRG-Katalog definiert als „erster Tag mit Abschlag“. Deshalb gibt es erst ab 4 Beleg-Tagen die volle DRG!
  2. Da der Entlassungstag nicht gezählt wird, sollten Sie nicht in Tagen denken, sondern grundsätzlich in Nächten. Die volle DRG erhalten Sie in unserem Beispiel also erst, wenn der Patient 4 Nächte (es zählt das Überschreiten von Mitternacht!) stationär war.


Der Abschlag (pro Tag!) bei Unterschreitung der uGVD unterscheidet sich von DRG zu DRG und ist ebenfalls als Relativgewicht (in unserem Beispiel der F59A z.B. 0,396) definiert. Damit Sie ein besseres Gefühl für den Abschlag bekommen, drücke ich Ihnen im Folgenden den Abschlag für Ihre wichtigsten DRGs in Euro aus (Annahme: LBFW = 2.900€). Sollte die uGVD sich im Vergleich zu 2010 verändert haben, wird dies durch einen Pfeil neben der Zahl des 1. Tags mit Abschlag zum Ausdruck gebracht. Zunächst aber die DRG-Übersicht für das Beispiel der komplexen Gefäßeingriffe.

Abbildung: DRG 2011 Komplexe Gefäßeingriffe.

Klicken Sie hier, um die Grafik vergrößert anzuzeigen

Therapie DRG 2011 Bewertungs-relation 2011 1. Tag mit Abschlag
2011
Abschlag pro Tag [€]
Eingriff F59B 0,906           1 1.131,00
F56B 1,341           1 1.287,60
F54Z 1,474           1 1.679,10
F59A 2,149           3 1.148,40
Besonderer Eingriff und Merkmal F14B 2,117           3 951,20
F14A 3,064           5 983,10
Diabetes als HD K09B 1,481           2 916,40
K09A 3,144           5 1.171,60

Da Abschläge von über 1.000€ die Regel sind, geht es um viel Geld. Der MDK versucht deshalb, bei seinen Prüfungen nachträglich Tage zu kürzen („sekundäre Fehlbelegung“). Insofern ist eine sorgfältige Dokumentation der an jedem Tag erfolgten Therapie (in der Krankenakte und dem Arztbrief) unbedingt erforderlich! Auch Nebendiagnosen können hilfreich sein, um eine längere Verweildauer dem MDK gegenüber zu rechtfertigen.

Zur Verdeutlichung der teilweise sehr hohen Abschläge hier noch eine Graphik der Vergütung in Abhängigkeit der Belegtage am Beispiel der DRG F59A (Intervention bei einem Patienten mit PCCL 4). Der Abschlag/Tag bei unter 4 Nächten Liegedauer beträgt hier über 1.100€!

Abbildung: DRG Erlös

Klicken Sie hier, um die Grafik vergrößert anzuzeigen

Wenn Sie die Höhe der Abschläge auch für andere DRGs interessiert (z.B. Diabetes Mellitus, Thrombosen/Ulzera und Lungenembolie), kann ich Ihnen gerne analoge Graphiken hierzu zukommen lassen.

WIE GEHT ES WEITER?

Ende Januar veröffentlicht das InEK bereits das mit Spannung erwartete Ergebnis der NUB-Anträge. Ich werde Ihnen darüber wieder zeitnah und fachspezifisch berichten.

Übrigens: Gesundheits-ökonomische Updates gibt es für 8 Facharztgruppen:

  • Angiologen
  • Elektrophysiologen
  • Gastroenterologen
  • Gefäßchirurgen
  • Kardiologen (interventionell)
  • Neuroradiologen
  • Pneumologen
  • Radiologen (interventionell)

Bei facharzt-übergreifenden Themen (z.B. integrierte Versorgung, MDK, Gesetzgebung) können die Mailings identisch sein.

Für den Bezug der gesundheits-ökonomischen Updates wird eine jährliche Schutzgebühr von 65€/Jahr erhoben, unabhängig davon, wie viele Facharztgruppen abonniert werden. Gerne nehme ich Sie (oder Ihre Kolleginnen/Kollegen) bei Interesse in weitere Gruppen auf.

Mit besten Grüßen

Dr. med. Mathias Bosch
Manager Gesundheitsökonomie
Manager Health Economics/Government Affairs

Boston Scientific Medizintechnik GmbH
Daniel-Goldbach-Str.17-27
40880 Ratingen

Mathias.Bosch@bsci.com
Tel. +49 (0) 2102-489-468
Fax +49 (0) 2102-489-439
Mob.+49 (0) 170-78 28 557

Wenn Sie keine E-Mail mit gesundheitspolitischen/gesundheitsökonomischen Informationen mehr erhalten möchten oder Sie weiteren Kolleginnen und Kollegen den Bezug des Newsletters ermöglichen wollen, schreiben Sie mir bitte: Mathias.Bosch@bsci.com

WICHTIG, BITTE BEACHTEN SIE: Die vorliegenden DRG-Informationen stammen von Dritten (InEK etc.) und werden Ihnen von der Firma Boston Scientific (BSC) nur zu Ihrer Information weitergegeben. Diese Information stellt keine Beratung in rechtlichen Fragen oder in Fragen der Vergütung dar, und BSC haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und den Zeitpunkt der Bereitstellung dieser Information. Die rechtliche Grundlage, die Richtlinien und die Vergütungspraxis der Krankenkassen sind komplex und verändern sich häufig. Die Leistungserbringer sind für Ihre Kodierung und Vergütungsanträge selbst verantwortlich. BSC empfiehlt Ihnen deshalb, sich hinsichtlich der Kodierung, der Erstattungsfähigkeit und sonstigen Vergütungsfragen mit den zuständigen Krankenkassen, Ihrem DRG-Beauftragten und/oder Anwalt in Verbindung zu setzen.