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Sehr geehrte Damen und Herren,der mit Spannung erwartete neue DRG-Katalog 2012 wurde heute – mit 6-wöchiger Verzögerung und nicht vom InEK, sondern vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG)! - veröffentlicht. Dieser wurde den Selbstverwaltungspartnern bereits am 19. August von Dr. Frank Heimig, dem Geschäftsführer des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), präsentiert. Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft konnten sich jedoch nicht auf die fristgerechte Vereinbarung des DRG-Entgeltkatalogs 2012 einigen. Strittig ist die Art der Überführung der Pflegefördermittel in den Landesbasisfallwert. Der Katalog wird deshalb durch eine Ersatzvornahme des BMG zum 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Hier können Sie den neuen DRG-Katalog (bisher nur als pdf) herunterladen: www.g-drg.de KALKULATIONSGRUNDLAGE UND VORSCHLAGSVERFAHREN
Kalkulationsgrundlage des DRG-Katalogs 2012 sind 249 (+ 2) Krankenhäuser, davon
Die sog. Bezugsgröße ist im Vergleich zum Vorjahr erneut angestiegen und liegt bei 2.687,16 Euro (+ 36,06 Euro). Von den 533 rechenbaren Vorschlägen (+ 4) wurden etwa 27% umgesetzt oder "die Problematik im Sinne des Vorschlags gelöst". DRGS UND ZUSATZENTGELTEHier die interessantesten Fakten:
Für die Integration der Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) wurden alle Medikamente und Verfahren überprüft, die im Jahr 2011 Status 1 hatten. Integriert wurden:
Wie sich die DRGs seit der ersten Version aus dem Jahr 2003 bis heute entwickelt haben, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Zusätzlich sehen Sie, wie sich die kleinste und größte Bewertungsrelation im Zeitablauf verändert haben.
KATALOG BEI BELEGÄRZTLICHER VERSORGUNG
CC-MATRIXVorbemerkung: Bei der CC-Matrix geht es um den ökonomischen Schweregrad der Nebendiagnosen, ausgedrückt im „CCL-Wert“ (Comorbitity and Complication Level, Werte von 0 - 4); alle CCL-Werte eines Patienten ergeben zusammen den Gesamtschweregrad des Falls ausgedrückt im "PCCL-Wert"; letzterer ist wiederum bei vielen DRG-Splits für eine nebendiagnosenabhängige Vergütung verantwortlich. Insgesamt wurden 86 Veränderungen (+ 57) bei den Nebendiagnosen und deren CCL-Werten vorgenommen:
KLASSIFIKATORISCHE ÜBERARBEITUNGEine weitere Überarbeitung gab es in folgenden Bereichen: Quelle: InEK 2011. VERWEILDAUERBei der Mehrzahl der DRGs sank die mittlere Verweildauer. Dies deckt sich mit der allgemein zurückgehenden Verweildauer (Hauptabteilung), die von (Datenjahr) 2009 auf 2010 um 0,13 Tage (- 1,9%) auf 6,96 Tage zurückging. In den Belegabteilungen ging die mittlere Verweildauer sogar um 3,6% auf 4,56 Tage zurück. WIE GEHT ES WEITER?Wir werden Ihnen zeitnah die detaillierte Analyse der Änderungen Ihres Fachgebietes zur Verfügung stellen. Wir bitten jedoch um etwas Geduld, da wir hierzu den neuen Grouper und das Definitionshandbuch benötigen, die derzeit noch nicht verfügbar sind. Übrigens: Gesundheits-ökonomische Updates gibt es inzwischen für 9 Facharztgruppen:
Bei facharzt-übergreifenden Themen (z.B. integrierte Versorgung, MDK, Gesetzgebung) können die Mailings identisch sein. Sie erhalten jedoch auch dann nur ein Updates, selbst wenn Sie mehrere Fachgruppen abonniert haben.
Gerne nehme ich Sie (oder Ihre Kolleginnen/Kollegen) bei Interesse in
weitere Gruppen auf. Die jährliche Schutzgebühr für die
gesundheits-ökonomischen Updates beträgt Mit besten Grüßen
Dr. med. Mathias Bosch
Mathias.Bosch@bsci.com Wenn Sie keine E-Mail mit gesundheitspolitischen/gesundheitsökonomischen Informationen mehr erhalten möchten oder Sie weiteren Kolleginnen und Kollegen den Bezug des Newsletters ermöglichen wollen, schreiben Sie mir bitte: Mathias.Bosch@bsci.com WICHTIG, BITTE BEACHTEN SIE: Die vorliegenden DRG-Informationen stammen von Dritten (InEK etc.) und werden Ihnen von der Firma Boston Scientific (BSC) nur zu Ihrer Information weitergegeben. Diese Information stellt keine Beratung in rechtlichen Fragen oder in Fragen der Vergütung dar, und BSC haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und den Zeitpunkt der Bereitstellung dieser Information. Die rechtliche Grundlage, die Richtlinien und die Vergütungspraxis der Krankenkassen sind komplex und verändern sich häufig. Die Leistungserbringer sind für Ihre Kodierung und Vergütungsanträge selbst verantwortlich. BSC empfiehlt Ihnen deshalb, sich hinsichtlich der Kodierung, der Erstattungsfähigkeit und sonstigen Vergütungsfragen mit den zuständigen Krankenkassen, Ihrem DRG-Beauftragten und/oder Anwalt in Verbindung zu setzen. |