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Sehr geehrte Damen und Herren,

der mit Spannung erwartete neue DRG-Katalog 2012 wurde heute – mit 6-wöchiger Verzögerung und nicht vom InEK, sondern vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG)! - veröffentlicht.

Dieser wurde den Selbstverwaltungspartnern bereits am 19. August von Dr. Frank Heimig, dem Geschäftsführer des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), präsentiert. Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft konnten sich jedoch nicht auf die fristgerechte Vereinbarung des DRG-Entgeltkatalogs 2012 einigen. Strittig ist die Art der Überführung der Pflegefördermittel in den Landesbasisfallwert. Der Katalog wird deshalb durch eine Ersatzvornahme des BMG zum 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.

Hier können Sie den neuen DRG-Katalog (bisher nur als pdf) herunterladen: www.g-drg.de

KALKULATIONSGRUNDLAGE UND VORSCHLAGSVERFAHREN

Kalkulationsgrundlage des DRG-Katalogs 2012 sind 249 (+ 2) Krankenhäuser, davon
11 (+ 1) Uni-Klinika.

Die sog. Bezugsgröße ist im Vergleich zum Vorjahr erneut angestiegen und liegt bei 2.687,16 Euro (+ 36,06 Euro).

Von den 533 rechenbaren Vorschlägen (+ 4) wurden etwa 27% umgesetzt oder "die Problematik im Sinne des Vorschlags gelöst".

DRGS UND ZUSATZENTGELTE

Hier die interessantesten Fakten:

  • 1.193 DRGs (- 1)
    • davon im Fallpauschalenkatalog 1.148 (- 1)
    • davon nicht bewertete Fallpauschalen (Anlage 3a) 40 (+/- 0)
    • davon rein teilstationäre DRGs 5 (+/- 0)
  • Zusatzentgelte mit Bewertung (Anlage 2) 86 (+ 4)
  • Zusatzentgelte ohne Bewertung (Anlage 4) 64 (+/- 0)

Für die Integration der Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) wurden alle Medikamente und Verfahren überprüft, die im Jahr 2011 Status 1 hatten. Integriert wurden:

  • 1 Verfahren direkt als DRG
  • 2 NUB-Leistungen als bewertetes Zusatzentgelt
  • 3 NUB-Leistungen als unbewertetes Zusatzentgelt
  • 2 Aufwertungen innerhalb des G-DRG-Systems

Wie sich die DRGs seit der ersten Version aus dem Jahr 2003 bis heute entwickelt haben, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Zusätzlich sehen Sie, wie sich die kleinste und größte Bewertungsrelation im Zeitablauf verändert haben.

  2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
DRGs 664 824 (+160) 878 (+54) 956 (+78) 1.082 (+128) 1.137 (+55) 1.192 (+55) 1.200 (+8) 1.194 (-6) 1.193 (- 1)
Minimale Bewertungs-relation 0,122 0,113 0,118 0,117 0,106 0,111 0,119 0,13 0,14 0,141
Maximale Bewertungs-relation 29,709 48,272 57,633 65,7 64,899 69,986 78,474 73,763 72,926 65,338
Differenz 29,587 48,159 57,515 65,583 64,793 68,875 78,355 73,633 72,786 65,197

KATALOG BEI BELEGÄRZTLICHER VERSORGUNG

  • Im Katalog gibt es 78 explizit kalkulierte DRGs (- 5)
  • 51.913 Fälle (- 2.540) gingen in die Kalkulation ein
  • Daneben gibt es 287 DRGs (- 4), bei denen lediglich die Arztkosten abgezogen wurden
  • Bei 479 DRGs (- 4) wurde ein verweildauerabhängiger Ab- oder Zuschlag vorgenommen (davon 136 Zuschläge)
  • Damit existieren im System 2011 insgesamt 844 Beleg-DRGs (- 13).

CC-MATRIX

Vorbemerkung: Bei der CC-Matrix geht es um den ökonomischen Schweregrad der Nebendiagnosen, ausgedrückt im „CCL-Wert“ (Comorbitity and Complication Level, Werte von 0 - 4); alle CCL-Werte eines Patienten ergeben zusammen den Gesamtschweregrad des Falls ausgedrückt im "PCCL-Wert"; letzterer ist wiederum bei vielen DRG-Splits für eine nebendiagnosenabhängige Vergütung verantwortlich.

Insgesamt wurden 86 Veränderungen (+ 57) bei den Nebendiagnosen und deren CCL-Werten vorgenommen:

  • 36 (+ 26) Kodestreichungen
  •   6 (+ 3) Kodeabwertungen
  • 42 (+ 31) Kodeaufnahmen
  •   2 (- 1) Kodeaufwertungen

KLASSIFIKATORISCHE ÜBERARBEITUNG

Eine weitere Überarbeitung gab es in folgenden Bereichen:

Entwicklung der DRGs

Quelle: InEK 2011.

VERWEILDAUER

Bei der Mehrzahl der DRGs sank die mittlere Verweildauer. Dies deckt sich mit der allgemein zurückgehenden Verweildauer (Hauptabteilung), die von (Datenjahr) 2009 auf 2010 um 0,13 Tage (- 1,9%) auf 6,96 Tage zurückging. In den Belegabteilungen ging die mittlere Verweildauer sogar um 3,6% auf 4,56 Tage zurück.

WIE GEHT ES WEITER?

Wir werden Ihnen zeitnah die detaillierte Analyse der Änderungen Ihres Fachgebietes zur Verfügung stellen. Wir bitten jedoch um etwas Geduld, da wir hierzu den neuen Grouper und das Definitionshandbuch benötigen, die derzeit noch nicht verfügbar sind.

Übrigens: Gesundheits-ökonomische Updates gibt es inzwischen für 9 Facharztgruppen:

  • Angiologen
  • Elektrophysiologen
  • Gastroenterologen
  • Gefäßchirurgen
  • Kardiologen (interventionell)
  • Neuroradiologen
  • Pneumologen
  • Radiologen (interventionell)
  • Schmerztherapeuten (neu!)

Bei facharzt-übergreifenden Themen (z.B. integrierte Versorgung, MDK, Gesetzgebung) können die Mailings identisch sein. Sie erhalten jedoch auch dann nur ein Updates, selbst wenn Sie mehrere Fachgruppen abonniert haben.

Gerne nehme ich Sie (oder Ihre Kolleginnen/Kollegen) bei Interesse in weitere Gruppen auf. Die jährliche Schutzgebühr für die gesundheits-ökonomischen Updates beträgt
– unabhängig von der Anzahl der bezogenen Facharztgruppen – 65€.



Mit besten Grüßen

Dr. med. Mathias Bosch
Mgr. Health Economics/Government Affairs
Deutschland, Schweiz, Österreich

Boston Scientific Medizintechnik GmbH
Daniel-Goldbach-Str.17-27
40880 Ratingen

Mathias.Bosch@bsci.com
Tel. +49 (0) 2102-489-468
Fax +49 (0) 2102-489-439
Mob.+49 (0) 170-78 28 557

Wenn Sie keine E-Mail mit gesundheitspolitischen/gesundheitsökonomischen Informationen mehr erhalten möchten oder Sie weiteren Kolleginnen und Kollegen den Bezug des Newsletters ermöglichen wollen, schreiben Sie mir bitte: Mathias.Bosch@bsci.com

WICHTIG, BITTE BEACHTEN SIE: Die vorliegenden DRG-Informationen stammen von Dritten (InEK etc.) und werden Ihnen von der Firma Boston Scientific (BSC) nur zu Ihrer Information weitergegeben. Diese Information stellt keine Beratung in rechtlichen Fragen oder in Fragen der Vergütung dar, und BSC haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und den Zeitpunkt der Bereitstellung dieser Information. Die rechtliche Grundlage, die Richtlinien und die Vergütungspraxis der Krankenkassen sind komplex und verändern sich häufig. Die Leistungserbringer sind für Ihre Kodierung und Vergütungsanträge selbst verantwortlich. BSC empfiehlt Ihnen deshalb, sich hinsichtlich der Kodierung, der Erstattungsfähigkeit und sonstigen Vergütungsfragen mit den zuständigen Krankenkassen, Ihrem DRG-Beauftragten und/oder Anwalt in Verbindung zu setzen.