Kommission für Fort- und Weiterbildung

Regeln für die Gewährung der Schirmherrschaft der DGA für Fortbildungsveranstaltungen

Folgende Kriterien sprechen für die Übernahme der Schirmherrschaft:

- die Veranstaltung ist seitens der Ärztekammer zertifizierfähig

- sie ist – wo angebracht – interdisziplinär ausgerichtet

- ein DGA-Mitglied sollte im Referentenkollegium sein

- der Antragsteller muss nicht DGA-Mitglied sein

- eine Firma (auch wenn sie förderndes Mitglied ist) kann nicht Antragsteller sein

- die Veranstaltung muss produktneutral sein

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