Forschungsprojekt unter der Schirmherrschaft der DGA

Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Angiologie - Gesellschaft für Gefäßmedizin e. V. gewährt gefäßmedizinischen Forschungsprojekten die Möglichkeit, eine Schirmherrschaft der DGA zu beantragen.  

Hintergrund und Ziel


Ein Zweck der Deutschen Gesellschaft für Angiologie – Gesellschaft für Gefäßmedizin e.V. ist die Förderung der Forschung auf dem gesamten Gebiet der Gefäßmedizin (§ 2 der Satzung). Zu diesem Zweck, insbesondere um Forscher in der Projektentwicklung zu unterstützen und zu beraten und um die Chancen einer erfolgreichen Antragstellung für öffentliche oder industrielle Forschungsförderung zu erhöhen, begutachtet die DGA Forschungsprojekte und verleiht bei positivem Entscheid die Bezeichnung „Forschungsprojekt unter der Schirmherrschaft der DGA“.

Antragsverfahren


Leiter wissenschaftlicher Projekte auf dem Gebiet der gesamten Gefäßmedizin – auch nicht-DGA-Mitglieder – können Projektskizzen bei der DGA-Geschäftsstelle einreichen. Der zuständige Sektionsleiter bzw. ein von ihm beauftragtes Mitglied der Sektion beurteilt die Projektskizze bzw. macht ggf. Verbesserungsvorschläge, die mit dem Projektleiter diskutiert werden. Abschließend wird ein Kurzgutachten zur Vorlage beim Vorstand der DGA erstellt.

Der Vorstand der DGA diskutiert dieses und entscheidet per Mehrheitsvotum, ob dieses Projekt als besonders unterstützenswert betrachtet wird. Bei einem positiven Votum erhält der Projektleiter ein offizielles Schrieben des DGA-Präsidenten, in dem die Übernahme der Schirmherrschaft durch die DGA verkündet wird: „Forschungsprojekt unter der Schirmherrschaft der DGA“ sowie ein Kurzgutachten. Diese Dokumente können bei der Antragsstellung für Fördermittel durch den Projektleiter mit eingereicht werden. Im Falle eines negativen Votums erhält der Projektleiter ein Schreiben des DGA-Präsidenten, das eine Begründung für die Entscheidung und ggf. Verbesserungsvorschläge beinhaltet. Eine Wiedereinreichung ist möglich, falls der Vorstand der DGA entscheidet, dass dies nach Änderung der Projektskizze möglich sein soll. 

Vertraulichkeit und rechtliche Hinweise

  

  • Bei diesem Prozess ist Konsens aller Beteiligten, dass Projektskizzen vertraulich behandelt werden.
  • Es gilt der wissenschaftliche Ehrenkodex analog des Reviews wissenschaftlicher Arbeiten für Fachzeitschriften bzw. des Reviews wissenschaftlicher Projektpläne durch die DFG.
  • Weiterhin ist Konsens, dass die Begutachtung der Projektskizze durch die DGA die Einholung eines evtl. erforderlichen Votums einer Ethikkommission, von Genehmigungen von Tierversuchen oder Untersuchung mit gentechnologisch veränderten Organismen durch die zuständigen Behörden, oder von sonstigen Genehmigungen zur Durchführung des Forschungsprojektes (z.B. Röntgenverordnung, Genehmigungen nach AMG oder MPG u.a.) durch das Votum der DGA nicht ersetzt und die Korrektheit und Vollständigkeit der Einhaltung dieser Regularien nicht geprüft wird.
  • Die Beurteilung der Projektskizze durch die DGA beschränkt sich auf die wissenschaftliche Fragestellung. Konsens ist weiterhin, dass mit der Übernahme der Schirmherrschaft über ein Forschungsprojekt der DGA keine finanzielle Förderung, sondern ausschließlich eine ideelle Förderung verbunden ist.
  • Ein Rechtsanspruch für die Übernahme einer Schirmherrschaft der DGA für ein Forschungsprojekt besteht nicht.

 

 

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