Sollten Sie eine Zertifizierung oder Rezertifizierung Ihres Gefäßzentrums wünschen, wenden Sie sich zunächst bitte an die Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Angiologie:
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
(030) 20 88 88 31
info(at)dga-gefaessmedizin.de
Nach einer ersten Prüfung werden Ihnen die Antragsunterlagen des Zertifizierungsverfahrens dann über die Private Akademie DGG gGmbH zur Verfügung gestellt. Dort werden die Abläufe des Zertifizierungsverfahrens organisiert. Für Fragen zur Gefäßzentrumszertifizierung steht ihnen der Leiter der Projektgruppe Gefäßzentrumszertifizierung Herr Dr. med. Jürgen Ranft gerne zur Verfügung. Wir beraten und begleiten Sie auch bei Fragen im laufenden Zertifizierungsprozess.
Ansprechpartner
Dr. med. Jürgen Ranft
Kontakt über die Geschäftsstelle der DGA
DGA-Geschäftsstelle
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
info(at)dga-gefaessmedizin.de
(030) 20 88 88 31
Da eine Zertifizierung durch alle drei Fachgesellschaften angestrebt wird, bitten wir darauf zu achten, dass Gefäßchirurgie und Radiologie – soweit vorhanden – ebenfalls einen entsprechenden Antrag bei ihrer Fachgesellschaft stellen.
Das Anforderungsprofil für Gefäßzentren finden Sie unter der Rubrik Anforderungen an Gefäßzentren und als PDF zum Download. Der Hauptantragssteller muss Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Angiologie sein. Die Geschäftsstellen der drei Gesellschaften informieren sich gegenseitig über die beantragten Registrierungen und klären ab, ob der Antrag den Kriterien entspricht. Der Antragsteller erhält nach dieser Abklärung die Antragsformulare zur Datenübernahme zur Verfügung gestellt.
Die Antragsunterlagen werden von Auditoren der DGA evaluiert. Nach einer positiven Beurteilung erfolgt eine Begehung durch Mitglieder der Zertifizierungskommission. Die endgültige Entscheidung über die Zertifizierung erfolgt durch den Vorstand der DGA. Dem Zentrum wird anschließend die Urkunde durch die Private Akademie der DGG zugesandt.
Die Zertifizierung gilt für 3 Jahre (36 Monate). Für die Zertifizierung erstellt die DGA nach Eingang des ausgefüllten Antrags die Rechnung.