Zweitmeinung

Nutzen Sie Ihr Recht auf eine zweite Meinung!

Liebe Patientinnen und Patienten,

das neue GKV-Versorgungsstärkungsgesetz beinhaltet bei bestimmten planbaren Eingriffen das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung. Vor Operationen, die im Anschluss weitere Eingriffe nach sich ziehen könnten, soll dies die Regel sein. Versicherte können die Behandlungsmaßnahme mit einem weiteren Arzt besprechen, um eine unabhängige Zweitmeinung einzuholen. So wissen Sie sicher, dass nur tatsächlich notwendige Operationen durchgeführt werden. Der behandelnde Arzt muss Sie auf dieses Recht hinweisen.

Die DGA stellt Ihnen hier eine Übersicht von Angiologinnen und Angiologen bereit, die Ihnen gern für eine Zweitmeinung zur Verfügung stehen.

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