Kommission für Fort- und Weiterbildung
Regeln für die Gewährung der Schirmherrschaft der DGA für Fortbildungsveranstaltungen
Folgende Kriterien sprechen für die Übernahme der Schirmherrschaft:
- die Veranstaltung ist seitens der Ärztekammer zertifizierfähig
- sie ist – wo angebracht – interdisziplinär ausgerichtet
- ein DGA-Mitglied sollte im Referentenkollegium sein
- der Antragsteller muss nicht DGA-Mitglied sein
- eine Firma (auch wenn sie förderndes Mitglied ist) kann nicht Antragsteller sein
- die Veranstaltung muss produktneutral sein